Die Fristen für die ordentliche Kündigung Ihres Mietverhältnisses finden Sie in der Regel in Ihrem Mietvertrag. Allgemein haben Altmietverträge, die vor 1990 geschlossen wurden, mehrheitlich eine Kündigungsfrist von 14 Tagen und Mietverträge die ab 1990 geschlossen wurden eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende. Beachten Sie bitte, dass Ihre Kündigung handschriftlich von allen Mietvertragspartnern (zum Beispiel beiden Eheleuten) unterschrieben sein muss und bis zum 3. Werktag des ersten der drei Monate der Kündigungsfrist bei unserer Gesellschaft eingegangen sein muss.