Mit dem Wohnberechtigungsschein (WBS) kann ein Mieter nachweisen, dass er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Die Vorraussetzung für einen Wohnberechtigungsschein regelt das Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) dafür dürfen die in diesem Gesetz festgeschriebenen Jahres-Einkommens-Grenzen für Haushalte nicht überschritten werden. In Eisenach ist für die Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen das Bauordnungsamt SG Wohnungsbauförderung zuständig, dieses befindet sich in der Goldschmiedenstraße 1. Weitere Informationen erhalten Sie auch im Bürgerbüro der Stadt Eisenach.