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Kaution
Fällt bei der Anmietung einer Wohnung der Städtischen Wohnungsgesellschaft eine Kaution an?
Bei der Anmietung einer Wohnung der SWG wird grundsätzlich eine Sicherheitsleistung/Kaution verlangt. Diese Sicherheitsleistung beträgt drei Monats-Kaltmieten und wird mit dem Tag Ihres Einzuges fällig, Sie können die Zahlung jedoch auch in drei monatlichen Raten leisten. Bitte informieren Sie sich bei unseren Mitarbeiterinnen der Vermietung.

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