Wohnberechtigungsschein

Freitag, 1. März 2024

Mit dem Wohnberechtigungsschein (WBS) kann ein Mieter nachweisen, dass er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Die Voraussetzung für einen Wohnberechtigungsschein regelt das Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) dafür dürfen die in diesem Gesetz festgeschriebenen Jahres-Einkommens-Grenzen für Haushalte nicht überschritten werden.

 
Für mehr Informationen, sowie Formulare und Antragsblätter klicken Sie bitte hier!
 
Die zuständige Stelle ist der Wartburgkreis. Hier geht´s zum Kontakt.
 

Gästewohnung

SWG

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